Die Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins gibt es für die nächste Wahl nur sehr kurze Vorlaufzeiten. Die Wahlbenachrichtigungen werden wir im Laufe der nächsten ein bis zwei Wochen an alle Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verteilen. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Auslieferung der Briefwahlunterlagen kann von der Gemeindeverwaltung jedoch frühestens in der Woche vom 10.02. bis 16.02. erfolgen, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen werden. Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen möchten, haben die Möglichkeit, diese auch direkt im Rathaus abzuholen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen direkt im Rathaus in einer Wahlkabine auszufüllen. Aufgrund der geringen Vorlaufzeit zwischen der Ausgabe der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin, möchten wir Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, von der Abholung der Briefwahlunterlagen Gebrauch zu machen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Briefwahlunterlagen
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