Abfallgebühren
Zuständig für die Erhebung von Abfallgebühren ist das Landratsamt Biberach
Die Grundgebühr beträgt pro Jahr für Haushalte mit
einer Person | 31,44 € | fünf Personen | 76,68 € |
zwei Personen | 52,56 € | sechs Personen | 79,56 € |
drei Personen | 66,36 € | sieben Personen | 80,52 € |
vier Personen | 71,64 € | acht Personen | 84,36 € |
Die Grundgebühr ist jeweils am 1. April fällig. wenn Sie während des Jahres zugezogen sind, erhalten Sie für dieses Jahr einen sogenannten "Änderungsbescheid Abfallgebühren" über die anteilige Grundgebühr.
Mit der Leergutgebühr bezahlen Sie die Abholung und weitere Entsorgung der anfallenden Abfälle in dem vom Landkreis kostenlos zur Verfügung gestellten Abfallgefäß.
Sie betragen für ein(en)
60-Liter-Gefäß | 2,30 € |
120-Liter-Gefäß | 3,50 € |
240-Liter-Gefäß | 5,95 € |
1.100-Liter-Container | 29,80 € |
Diese Leerungsgebühr wird jeweils am 1. April fällig. Sie wird als Vorauszahlung erhoben und mit dem nächsten Jahresbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlung richtet sich nach der Anzahl der tatsächlichen Leerungen des Vorjahres. Bei Zuzügen während des Jahres wird eine Leerung pro verbleibendem Monat fiktiv berechnet.
Kontakt
Landkreis Biberach
Abfallwirtschaftsbetrieb
Besuchsadresse: Karlsbadweg 13
Postadresse: Rollinstraße 9
88400 Biberach
Tel.: 07351/52-6555
E-Mail schreiben
Homepage